Deutsche Bahn
Gefragt am 06.01.201022:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3974
Ich habe vergessen am 01.12.2009 meine Fahrkarte zu wechseln... Und bin daraufhin zur angehörigen stelle und hab 5€ gezahlt...nun habe ich vor ein paar tagen ein schreiben der deutschen bahn bekommen worin ich angemahnt wurde 45€ strafe zu zahlen...was muss ich jetzt tun??? helfe sie mir gruß
22:26 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sollten der Mahnung widersprechen und der Bahn eine Kopie des Nachweises übersenden, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrkarte waren, und diese nur nicht bei sich hatten.
Wenn Sie die Fahrkarten abonnieren, dann senden Sie eine Kopie des Abbovertrages und eine Kopie der Quittung über die gezahlten 5 Euro ...
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