Bundesrichtlinie Umsetzung auf Kommunalebene
Gefragt am 11.01.202016:26 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1740
Hallo, ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage zur Verbindlichkeit einer Bundesrichtlinie für die Kommune. Eine in einem Bundesförderprogramm, an dem die Kommune teilnimmt, festgelegte Richtlinie wurde erlassen. Kurz vorher wurde im Stadtrat eine Satzung verabschiedet, die zum aktuellen Zeitpunkt (aus meiner Sicht) in einem speziellen Punkt nicht mit der Richtlinie in Einklang zu bringen ist. In wiefern ist die Richtlinie verbindlich für die Kommune? Wenn eine Verbindlichkeit besteht, wer kann die Umsetzung entsprechend einfordern? Vielen Dank im Voraus!
16:26 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Richtlinie im Rahmen eines Förderprogramms erlassen wurde, bedeutet ein Verstoß gegen diese Richtlinie zunächst nur, dass der Kommune keine neuen Fördermittel mehr durch dieses Programm bewilligt werden ...
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