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Betrug

Gefragt am 21.07.2009
12:13 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4628

 

ich habe ein Verhaltlung wegen betrug ich möchte wissen was mich ca erwarten muss wegen urteil

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.07.2009
12:13 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 21.07.2009
12:39 Uhr

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Beantwortet am 21.07.2009 12:39 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4628

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

vermutlich möchten Sie wissen, welches Strafmaß Sie zu erwarten haben. Eine Strafe haben Sie zunächst nur dann zu erwarten, wenn Ihnen die Tat zur Überzeugung des Gerichts seitens der StA nachgewiesen werden kann.

Ist dies der Fall, so richtet sich die Strafe nach nach der Strafvorschrift, aus der Sie verurteilt werden. Geld- oder aber Freiheitsstrafe kommen beim Betrug nach § 263 StGB in Betracht.

Werden Sie zu einer Geldstrafe verurteilt, so bemisst sich deren Höhe nach Ihrem Einkommen, welches Ihnen im Monat zur Verfügung steht ...



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