Berufungsverhandlung
Gefragt am 05.09.200915:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3618
meine frage wäre folgende.ich habe diesen monat am 14 september eine berufungsverhandlung.alerdings wird mir meine nervenärtzin ein attest austellen das ich diese verhandlung im moment nicht machen kann.muss das gericht dann den termin verlegen und wenn ja wie lange ungefähr.und meine zweite frage wäre ich habe noch einen pflichtverteidiger dem ich wegen vertrauensmangel gekündigt habe.habe dann einen wahlverteidiger genommen,den mir aber das gericht nicht anerkennen will.was kann ich da machen.wäre um eine antwort sehr dankbar.mfg anette rankl
15:16 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Verehrte Fragestellerin,
das Gericht wird die Hauptverhandlung neu terminieren, wenn Sie nachweislich nicht verhandlungsfähig sind. Um wieviel Zeit der Termin dann ggf. verlegt wird, ist Sache des Gerichts. Sie sollten darauf hinwirken, dass aus dem Attest hervorgeht, ab wann Sie voraussichtlich wieder verhandlungsfähig sein werden ...
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