Berufungstermin
Gefragt am 25.08.200908:16 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3655
Um 9 Uhr habe ich eine HV zu einer von mir eingelegten Berufung, gestern bereits habe ich dem gericht per Fax mitgeteilt das ich diese zurück ziehe, jedoch 1 tag davor.
Wenn ich nun um 9 uhr nicht erscheine wird diese dann verworfen und ich werde in den kommenden tage post bekommen?
kann ich diese termin nun einfach verstreichen lassen?
oder wird eine vorführung angeordnet?
und was ist wenn mein anwalt erscheint, jedoch ich nicht?
08:16 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:
Sie sollten in de Hauptverhandlung erscheinen, da die Berufung ansonsten gem. § 329 StPO verworfen wird. Es genügt also grundsätzlich nicht, dass nur Ihr Anwalt erscheint.
Eine Vorführung durch die Polizei würde allerdings nicht erfolgen, Folge wäre die eben aufgezeigte Verwerfung auf Ihre Kosten ...
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