Bebauung eines Grundstückes
Gefragt am 13.01.201108:54 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4172
Folgender Sachgverhalt:
Habe vor einem Jahr ein Grundstück durch Zwangsversteigerung erworben.( Lagerplatz). Nun will ich eine Lagerhalle darauf errichten.Auf dem Grundstück lastete bis Nov. 2008 ein Gewerbebetriebsverbot, welches im Zuge einer vormaligen Zwangsversteigerung gelöscht wurde. Ein Nachbar von dem dieses Grundstück ehemals stammte ließ diese Verbot eintragen als er das Grunstück an den Vorbesitzer verkaufte. Dieser Vorbesitzer musste aber dann durch die Zwangsversteigerung das Grundstück an mich abtreten. Da ich einen Bauantrag gestellt habe um die Halle zu errichten brauche ich nun von allen Nachbarn eine Unterschrift dafür. Das entschied das Bauamt so, weil das Gewerbeaufsichtsamt das so verlangt.
Nun meine Frage: Muss der Nachbar der einst dieses Gewerbebetriebsverbot eintragen ließ auch diese Unterschrift leisten oder ist seine Unterschrift durch diese Löschung nicht mehr nötig?
08:54 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ich gehe davon aus, dass die Grunddienstbarkeit im Rahmen der Zwangsversteigerung aufgrund des § 91 ZVG kraft Gesetz erloschen ist. Da hierfür keine Zustimmung des vormals durch das Gewerbebetriebsverbot begünstigten Nachbarns erforderlich war, kann die für den Bauantrag verlangte Unterschrift hierdurch meines Erachtens auch nicht ersetzt werden ...
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