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Baumängel Fliesen

Gefragt am 19.08.2009
19:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4955 | Bewertung 5/5

 

Wir haben ein Bad fliesen lassen, und es wurde sehr schlecht gefliest. Höhenunterschiede, Fugenbreiten sehr unterschiedlich. Ein Gutachten wurde schon erstellt.Das Bad wird komplette neu gefliest. Der Preis für die neue Verlegung übersteigt den Preis des alten Fliesenlegers. Welche Kosten muß der alte Fliesenleger übernehmen, wenn er den Rohzustand wieder herstellt. Kann man die höheren Kosten bei ihm geltend machen und kann man Schadenersatz verlangen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.08.2009
19:53 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 19.08.2009
20:22 Uhr

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Beantwortet am 19.08.2009 20:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4955 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ihrem Falle ist das Werkvertragsrecht und die hier geregelten Vorschriften über die Gewährleistung anzuwenden.

Wenn Sie dem alten Fliesenleger keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, so holen Sie dies unbedingt bald nach ...



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