Baggerschaden an Stromleitung
Gefragt am 17.12.200914:09 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7315
Hallo,
ich habe in meinem Vorgarten Baggerarbeiten durchgeführt, ohne mir vorher eine Einweisung zu besorgen. Bei den Baggerarbeiten habe ich zwei Niederspannungsleitungen der Energis, sowie ein Telefonkabel beschädigt.
Durch die Niederspannungsleitungen ist der Strom in meiner gesamten Straße ausgefallen. Die Leitungen verlaufen durch meinen Vorgarten, obwohl sich zwei Meter neben den Leitungen ein Fußweg der Gemeinde befindet, unter dem Leitungen hätten verlegt werden können.
Das Telefonkabel gehört nicht zu den Anschluss meines Hauses, sondern zu dem Anschluss meines Nachbarn gegenüber. Mein Telefon hat tadellos funktioniert. Außerdem hat sich die Telefonleitung nur ca. 45cm unter der Oberfläche befunden, sie war auch nicht mit einer Plane oder ähnlichem kenntlich gemacht.
Frage:
Liegen die Leitungen berechtigter Weise auf meinem Grundstück? Hätte die Telefonleitung tiefer liegen müssen? Hätte die Telefonleitung kenntlich gemacht sein müssen? Bin ich verpflichtet Schadensersatzansprüchen der Energis und der Telekom nachzukommen?
Gruß Mathias Dahmen
14:09 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Frage 1: Liegen die Leitungen berechtigter Weise auf meinem Grundstück?
Das kommt darauf an, ob ein entsprechendes Durchleitungsrecht in das Grundbuch eingetragen ist.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die Leitungen rechtmäßiger Weise in Ihrem Grundstück liegen.
Hier sollte das Grundbuch und ggf. der Kaufvertrag des Grundstücks geprüft werden.
Frage 2: Hätte die Telefonleitung tiefer liegen müssen?
Nein, nicht unbedingt. Es ist davon auszugehen, dass solche Leitungen mindestens 40 cm tief in der Erde liegen müssen.
Daher waren die 45cm hier völlig ausreichend.
Frage 3: Hätte die Telefonleitung kenntlich gemacht sein müssen?
Nein, die Leitungen sind nicht gesondert kenntlich zu machen ...
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