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Ausleihe eines Notebooks

Gefragt am 23.09.2009
09:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3382

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor 4 Wochen einer Freundin mein Notebooke ausgeliehen,sie wollte es eine Woche später wieder bringen,
aber dies geschah leider nicht.
Trotz mehrmaligem anschreiben und anrufen,sagte sie immer sie wäre nicht in der angegebenen Umgebung(Zweibrücken).

Ich habe das Notebooke einer Privatperson für 150.-€ abgekauft,und die Papiere habe ich,die befinden sich in meinem Besitz.

Kann mich in dieser Sache jemand vertreten,wäre dem Anwalt sehr dankbar.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.09.2009
09:19 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 23.09.2009
09:36 Uhr

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Beantwortet am 23.09.2009 09:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3382

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Rückgabeanspruch steht Ihnen hier aus § 604 Abs. 1 BGB zu, da es sich um eine Leihe auf Zeit gehandelt hat.

Wenn Sie das Notebook nicht zurückerhalten, so können Sie Ihre Herausgabeansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen ...



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