Auskunftsverweigerungsrecht/pflicht eines Anwalts
Gefragt am 14.04.201112:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4324 | Bewertung 4.7/5
Ein Rechtsanwalt ist Aufsichtsratsvorsitzender einer kleinen Aktiengesellschaft, deren namenlose Stückaktien von einer einzigen Person gehalten werden. Die Stückaktien verwaltet er selbst als Zessionar.
Ist dieser Rechtsanwalt vepflichtet, irgend jemandem Auskunft darüber zu erteilen, für wen er die Stückaktien in seinem Tresor verwaltet, also darüber, wem sie gehören? Der Rechtsanwalt sagt nein, niemand würde erfahren, wem die Aktien gehören. Aber gilt das gegenüber jedem? Das kann ich mir nicht vorstellen, denn dem Finanzamt gegenüber ist er sicher auf jeden Fall auskunftspflichtig. Und könnte derjenige, der wissen möchte, wer die Aktien hält, nicht auch den Vorstandsvorsitzenden fragen? Der müßte doch bestimmt Auskunft geben.
Vielen Dank
12:41 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich kenne zwar den gesamten Sachverhalt nicht, welches aber richtig verstehe, besaß der Rechtsanwalt die Aktien treuhänderisch bei sich auf.
Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt schon berufsrechtlich (Mandantengeheimnis) verpflichtet, Verschwiegenheit über die Angelegenheit also insbesondere den Namen des Auftraggebers zu bewahren.
Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, wie sie bereits richtig vermutet haben.
Sofern beispielsweise die zuständige Staatsanwaltschaft davon ausgehen sollte, dass im Zusammenhang mit den Aktien eine Straftat vorliegt (dieses ist nach ihrer Schilderung natürlich nur ein hypothetischer Fall), so könnte die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Ermittlungen auch bei dem Rechtsanwalt nachfragen, der dann grundsätzlich Auskunft erteilen müsste ...
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