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Anwalt sendet keine Unterlagen zu

Gefragt am 26.07.2010
13:05 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4533

 

Der aktuelle Fall ist, das mein Anwalt anscheinend keine Lust hat irgendwelche Schreiben oder Informationen an mich weiterzuleiten. Über umwegen habe ich erfahren das ein Vergleichsangebot vor liegt, vom Anwalt der Gegenseite. Jedoch weiß ich das diese auf 50% der Forderung verzichten würden. Den genauen Wortlaut kenne ich bis heute nicht. OK, man muss zugeben, es ist gar nicht klar ob die Forderung gerechtfertigt ist, aber das heist ja nicht das mein Anwalt gar nichts sagt. Nachdem anscheinend die First der Annahme vorbei ist, flatterte nun der Mahnbescheid in Haus über den ganzen Betrag und ich bin nun sauer. Ich gehe mal davon aus das mein Anwalt mich darüber hätte Informieren müssen und ich entscheiden hätte müssen ob ich es annehme oder nicht. Wer haftet nun für den entstandenen Schaden, sofern mein Snwalt dies nicht ausbügeln kann?

MfG
Joerg Lindner

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.07.2010
13:05 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 26.07.2010
13:09 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.07.2010 13:09 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4533

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Sonstige Fragen an Rechtsanwälte)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Anwalt ist aber verpflichtet, Sie als seinen Mandanten über den Stand der Sache auf dem Laufenden zu halten. Er muss Ihnen Unterlagen weiterreichen.

Insbesondere wenn ein Vergleich vorliegt, muss Sie Ihr Anwalt informieren und dies mit Ihnen besprechen.

Soweit der Anwalt einen eintretenden Schaden nicht wieder beheben kann, haftet er. Er muss dies dann seiner Berufshaftpflichtversicherung melden ...



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