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Zaun

Gefragt am 07.04.2011
18:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5867

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben vor 4 Jahren ein ca. 100 jähriges Haus gekauft. Sowohl Haus als auch Außenanlagen waren in einem erbärmlich heruntergekommenen Zustand.
Nachdem das Haus saniert war, haben wir 2008 begonnen den Außenbereich herzurichten.
Ohne weitere Recherchen anzustellen, haben wir erstmal (fast) alles entfernt, auch den ringsum vorhandenen Maschendrahtzaun.

Nun war unser Grundstück vor etlichen Jahren einmal geteilt worden und in dem ursprünglich riesigen Garten stehen nun drei Reihenhäuser, auf einer Seite des Grundstücks wurde eine Zufahrt für diese Häuser dorthin errichtet.
Die zu diesem Zeitpunkt der Teilung bereits bestehende Mauer wurde auch dieser Zufahrt zugeschlagen. Es gibt auch -wie wir jetzt erfahren haben- einen Grenzpunkt, der dies anzeigt. Da ein bereits vorhandener Geräteschuppen auf unserem Grundstück in einer Linie mit der Mauer steht, haben wir uns damals nie darum gekümmert.

Nun meine Fragen:
-Kann einer der Hausbesitzer die Instandsetzung des Zauns von uns verlangen, obwohl es drei Inhaberparteien gibt?

-Die marode Mauer, von der wir den kaputten Zaun versehentlich entfernt haben, hat sich soweit gesenkt, daß sie eindeutig auf unser Grundstück gekippt ist, ein weiteres Absacken/Abstürzen ist wahrscheinlich, da die Zufahrt von Autos befahren wird.
Gibt es eine Toleranz oder können wir verlangen, dass sie entfernt wird? Falls ja, und wir sollten schadenersatzpflichtig sein: müssten wir von einer Neuerrichtigung oder von einer Zahlung für eine Art "Zeitwert" o. ä. zu dem Zeitpunkt ausgehen als wir den Zaun entsorgt haben?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.04.2011
18:16 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 07.04.2011
20:10 Uhr

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Beantwortet am 07.04.2011 20:10 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5867

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihrer Schilderung wurde ein ursprünglich großes Grundstück in mehrere kleine Grundstücke geteilt. Sie haben dann eines der kleinen Grundstücke gekauft.
Nach § 94 I BGB ist der Zaun ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, auf dem er steht.
Ob Sie den von Ihnen entfernten Zaun ersetzen müssen, hängt davon ab, wo dieser genau stand ...



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