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Tagesordnung zur Eigentümerversammlung

Gefragt am 07.07.2014
17:46 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2707

 

Anbei als Dokument die Einladung zur Eigentümerversammlung. Der neue Verwalter überrascht mit einer Tagesordnung, die m.E. nicht den Vorschriften entspricht. Besonders auffällig ist 3., welcher 4 eigene TOPs enthält. Wie ist hier die Rechtslage zu bewerten?

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.07.2014
17:46 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 07.07.2014
19:54 Uhr

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Beantwortet am 07.07.2014 19:54 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2707

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Gegenstand der Beschlussfassung muss bei Einberufung in der Tagesordnung bezeichnet sein (§ 23 Absatz 2 WEG), und zwar dergestalt, dass die Wohnungseigentümer vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (BGH NZM 2012, 275; OLG München ZMR 2007, 989; NZM 2006, 934).
Dies beurteilt sich nach dem berechtigten Informationsbedürfnis im Einzelfall, insbesondere daran, wie weit die Folgen des Beschlusses reichen ...



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