Neubestellung eines Verwalters
Gefragt am 09.05.201314:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2973
Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 6 Wohnungen. In der Teilungserklärung ist verankert:
Beschlüsse der Eigentümerversammlung erfolgen mit der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen stimmberechtigten Miteigentumsanteile, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehr-heit vorgeschrieben ist.
Für die Neubestellung eines Verwalters wurde folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:
Beschluss: Ja = 3 Eigentümer mit 561/1000 MEA
Nein = 3 Eigentümer mit 439/1000 MEA
Ist dieses Ergebnis anfechtbar oder alles rechtens?
Vielen Dank und freundliche Grüße
14:04 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die häufigste Art der Verwalterbestellung erfolgt nach § 26 Abs. 1 WEG durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ...
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