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Geh- und Fahrrecht

Gefragt am 16.08.2009
12:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 15124 | Bewertung 5/5

 

Ich habe ein im Grundbuch eingetragenes Geh-und Fahrrecht über das Nachbargrundstück.
Die Breite der Fahrgasse, welche sich 90 Grad zum Stellplatz auf meinem Grundstück befindet, ist nur 2,30 m breit. Die Stellplatzbreite 3,20 m.
Nur durch komplizierte Rangiermanöver gelange ich mit dem PKW auf meinen Stellplatz. Die Fahrgasse auf dem Nachbargrundstück ist durch Hecken und Zäune bedingt so schmal . Bei gutem Willen des Eigentümers könnte sie verbreitert werden.
Habe ich einen Anspruch auf eine Mindestbreite der Fahrgasse ? Z.B. lt Graragenverordnung NRW, in welcher Zu- und Abfahrten zu Stellplätzen sinngemäß wie Garagenzufahrten behandelt werden. ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.08.2009
12:22 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 16.08.2009
13:12 Uhr

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Beantwortet am 16.08.2009 13:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 15124 | Bewertung 5/5

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Garagenverordnung ist eine baurechtliche Vorschrift, die grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung entfaltet. Aus dieser werden Sie daher keinen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer auf Verbreiterung des im Grundbuches eingetragenen Fahrtweges erreichen können ...



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