RechtsanwaltErbrecht16. Juni 2010
Pflichtteilsanspruch unter Geschwistern?
Meine Gattin und ich haben meinen schwer kranken Bruder bis zu seinem Tod mehrere Jahre gepflegt. Als Gegenleistung hat er uns in einem notariellen Vertrag sein EFH überschrieben. In seinem Testament wurden meine Gattin und ich als Alleinerben bedacht. Das Testament meines Bruders wurde beim zuständigen Amtsgericht vorgelegt, geprüft und gesiegelt. Meiner Schwester wurde durch das Gericht eine beglaubigte Kopie des Testaments übersandt.
Nun, genaus drei Jahre nach dem Ableben meines Bruders, stellt meine Schwester Ansprüche auf ein Pflichtteil aus dem Erbe meines Bruders und verlangt Offenlegung aller die Vermögensfragen meines Bruders betreffenden Unterlagen aus den letzten 10 Jahren.
Bitte um etwas detailliertere Auskunft.
A
Andreas Scholz
· Konstanz
17. August 2009
Sehr geehrter Fragesteller,
das Anliegen der Schwester läuft darauf hinaus, dass diese den Wert des EFH dem Nachlass des Bruder hinzugerechnet wissen will, damit diese dann den sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen kann. Denn das Gesetz sieht vor, dass Schenkunge...
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