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Erstattung der Kosten des WEG Verwalters

Gefragt am 06.01.2013
16:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3468

 

Meine Beschlussanfechtung gegen die Eigentümergemeinschaft wurde zu meinen Ungunsten entschieden. Die Anwaltskosten der Gegnerschaft wurden von mir bezahlt.
Die Hausverwaltung macht jetzt ihren Aufwand in Höhe von € 170,- dafür geltend.
Im Verwaltervertrag sind "Kosten im Zusammenhang mit Beschlussanfechtungen" als Sonderleistungen vereinbart.
Bei meinen Recherchen im Internet bin ich jedoch auf widersprüchliche Hinweise gestoßen, die für mich als Laien nicht eindeutig zu interpretieren waren.
Gibt es für meinen Fall eine eindeutige Rechtslage oder noch ein Schlupfloch?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2013
16:05 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 06.01.2013
16:23 Uhr

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Beantwortet am 06.01.2013 16:23 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3468

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

Kosten im Zusammenhang mit Beschlussanfechtung sind die Kosten, die dadurch entstehen, dass die anderen Eigentümer vertreten durch den Verwalter einen Anwalt einschalten. Diesen Anwalt haben Sie bezahlt.

Wenn dem Verwalter Kosten dafür entstanden sein sollten, dass er eventuell als Zeuge vor Gericht vernommen wurde, müsste er diese bei dem Kostenfestsetzungsantrag angeben und belegen, mit dem die Festsetzung der Anwaltskosten beantragt wurde ...



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