Brunnenbau in Wasserschutzzohne IIIA zulässig ?
Gefragt am 02.09.202212:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2597
Ich habe einen Brunnenbau gemeldet, der wegen Lage in Schutzzohne IIIA bis zur Klärung der Prüfung auf Genehmigungsnotwendigkeit § 5 (3) Ziffer 38 der örtlichen Schutzgebietsverordnung ohne Begründung gestopt wurde.
Tiefe 6 M, Pumpvolumen kleiner 10 m3, geschlossenes System. Einsatz nur für Rückführung ins Grundwasser mittels Gartenwässerung, statt Trinkwasser zur Gartenwässerung nutzen.
Mind. 3 Brunnen im Umkreis 100m gleiche Schutzzohne IIIA
Grundstückerschliessung Gemeinde mit vielen Wassergräben Inhalt großer 100 m3 aus Grundwasserförderung in ca. 300m gleiche Schutzzohne IIIA
Was kann ich machen um den Brunnen zu erstellen und betreiben?
12:15 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen zunächst abwarten, bis das Amt seine Prüfung beendet hat und Sie einen Verwaltungsakt bekommen, indem endgültig entschieden wird, ob Sie den Brunnen bauen dürfen.
Wenn in dem Verwaltungsakt endgültig entschieden wird, dass Sie nicht bauen dürfen, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und warten den Widerspruchbescheid ab ...
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