Birkenwuchs
Gefragt am 30.04.201114:50 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5173
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem stellt sich. Auf unserem Nachbargrundstück befinden sich mehere ca. 30 Jahre alte Birken. Diese sind ca. 1,50 von unserer Grundstücksgrenze entfernt (NRW). Die Höhe dieser Birken beträgt ca 15-20 Meter. Mittlerweile wachsen die Äste 5-6 Meter in unser Grundstück, nehmen uns die Sonne und verursachen den bekannten Dreck. Der Hauptstamm der größten Brike überschreitet die Grundstücksgrenze in ca 10 m Höhe. Kann ich verlangen das dieser zurückgeschnitten wird?
14:50 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
das Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen regelt in § 41 I einen Grenzabstand von 2 m. Dieser Abstand wird nach § 46 von der Mitte des Stammes aus gemessen.
Da dieser Abstand nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht eingehalten wurde, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Beseitigung der Birken ...
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