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Beschlussfassung über die Festlegung der Heizperiode

Gefragt am 15.10.2015
12:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2293

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

In der Eigentümerversammlung vom 12. Oktober 2015 wurde unter dem TOP
-Beschlussfassung über die Festlegung der Heizperiode-
folgender Beschluss gefasst:

Wegen der immer häufiger vorkommenden gravierenden Temperaturschwankungen und den damit verbundenen Niedrigtemperaturen auch in der wärmeren Jahreszeit beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verlängerung der Heizperiode. Zukünftig soll den Bewohnern das Heizen vom 01. September bis 30. Mai uneingeschränkt möglich sein.

Der Beschluss wurde mit 4 ja- und 2 nein-Stimmen angenommen. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 6 Wohnungen.

Meine Frage lautet: Ist der Beschluß in dieser Form rechtsgültig?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.10.2015
12:46 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 15.10.2015
13:15 Uhr

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Beantwortet am 15.10.2015 13:15 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2293

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Die Länge der Heizperiode in einer WEG ist gesetzlich nicht speziell geregelt.

Grundsätzlich kann also auch durch einen Mehrheitsbeschluss hierüber entschieden werden, soweit dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht ...



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