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Baumrückschnitt

Gefragt am 10.08.2009
13:05 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16554

 

In unserem Garten steht seit ca. 80 Jahren eine Linde.
Die Hausverwaltung des Nachbargebäudes verlangt einen Rück-schnitt des Grenzüberhanges bis zum 17.08.09.
Die Linde hat eine Höhe von ca.12-15 Metern und steht unge-fähr 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze.
Wir verwiesen im letzten Schreiben an die Hausverwaltung auf das Urteil des OLG Hamburg, MDR 1999 Seite 930 dass keinerlei Pflicht zum Rückschnitt des Baumes besteht und auf den Bestandsschutz aufgrund des Alters des Baumes

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.08.2009
13:05 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 10.08.2009
13:35 Uhr

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Beantwortet am 10.08.2009 13:35 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16554

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Nachbarschaftsrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Anspruch auf Rückschnitt kann sich aus den für Sie geltenden landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts ergeben. Leider kann ich Ihrer Frage nicht entnehmen, aus welchen Bundesland Sie kommen. Vielleicht teilen Sie mir dies in der Nachfrage mit. Grundsätzlich gilt aber folgendes:

Der einzuhaltende Grenzabstand zum Nachbargrundstück richtet sich nach der Höhe des Baumes. Je höher der Baum, um so größer muss der Abstand sein.

Die landesrechtlichen Vorschriften zum Nachbarrecht sehen aber vor, dass ein Anspruch auf Rückschnitt dann nicht mehr besteht, wenn eine bestimmte Frist überschritten ist. Nehmen wir an, dass der Baum in seiner derzeitigen Höhe bereits seit fünfeinhalb Jahren den einzuhaltenden Grenzabstand überschritten hat ...



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