Baum auf Grenze -Niedersachsen
Gefragt am 13.02.201118:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5914
direkt an der Grundstückgrenze steht eine zirka 10m hohe
Birke. In unserem Garten haben wir ständig die abgebrochenen
Zweige, die Blätter und im Sommer den Birkensamen. Ferner hat der Nachbar direkt an der Grundstückgrenze einen Komposthaufen
sowie werden dort alte Fenster etc. gesammelt. Wir haben eine
lebendige Hecke und es gehen uns immer mehr der Lebensbäume ein. Letztes Jahr hat uns ein Landschaftsgärtner erklärt, dass dies an der Birke liegt - diese nimmt den Lebensbäumen das Wasser.
Können wir von dem Nachbarn verlangen:
1) die Birke zu entfernen oder wenigstend zurückzuschneiden
die Änste hängen zirka 2 - 3 Meter in unserem Garten
2) den Komposthaufen umzusetzen und die Müllhalde zu entfernen
18:05 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei dieser Größe muss die Birke nach § 50 NNachbG
einen Abstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Dieser Abstand wird nach § 51 NNachbG zur Mitte des Baumes gemessen.
Diesen Abstand müssten Sie messen. Wenn dieser weniger als
0,25 m beträgt, haben Sie nach § 53 I NNachbG grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch ...
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