Abgasleit Nachbar muss erhöht werden. Wer muss zahlen?
Gefragt am 11.11.200916:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4236
Wir bauen gerade eine Doppelhaushälfte. Die andere Hälfte des Nachbarn steht schon und er hat auch eine vorschriftsmäßigen Abgasanlage seiner Brennwertheizung (40 cm über seinem Dach).
Jetzt kommt das Problem: Wir bauen versetzt nach vorne und daurch überragt seine Abgasanlage nicht mehr uns Dach und besfindet sich im Schatten unsere Dachgibels. Der Schornsteinfeger bemängelt dies jetzt, da bei uns Feuchtigkeitsschäden entstehen können. Er das aber uns zur Auflage gemacht. Wir haben zur Information auch nach den Vorschriften gebaut.
Ich möchte jetzt wissen, wer für die Kosten der Erhöhung der Abzugsanlage aufkommen muss. Meinem Nachbar interessiert das nicht, da er nicht den Schaden hat und auch keinen Brief vom Bezirksschornsteinfeger hat.
16:07 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Nachbarschaftsrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Soweit hier eine falsche Planung hinsichtlich der Erhöhung der Abzugsanlage vorliegt, muss der Architekt bzw. Bauherr haften und also die Kosten tragen.
Hier muss schon im Rahmen der Planung und Genehmigung deutlich gewesen sein, dass Ihr Bau versetzt nach vorn solche Probleme verursachen kann.
Es sollte also geprüft werden, ob ein Planungs- und / oder Ausführungsfehler vorliegt.
Ansonsten muss der Nachbar für die Kosten aufkommen, da seine Abzugsanlage erhöht werden muss ...
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