Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Wohnungsabgabe

Gefragt am 22.02.2022
15:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 867

 

Guten Tag, ich habe zum 28.2. meine Wohnung gekündigt und kann mich mit dem Vermieter auf keine Uhrzeit bzgl Wohnungsabnahme einigen. Man kann mir nur einen Termin vor 15h anbieten weil die Arbeitszeiten nur bis 16h sind. Ich selbst arbeite aber bis 17h. MUSS ich mich daran halten bzw. frei nehmen weil mir keine spätere Uhrzeit angeboten werden kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.02.2022
15:48 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 22.02.2022
16:04 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 22.02.2022 16:04 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 867

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Guten Tag,

wenn Sie zum angebotenten Übergabetermin keine Zeit haben, müssen Sie dem Angebot nicht entsprechen.

Sie sollten aber zwingend am letzten Tag des Mietverhältnisses dem Vermieter die Wohnungsschlüssel unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen und vor Einwurf sämtliche Zähler abgelesen und den Stand dokumentiert haben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung