Wohnungsabgabe
Gefragt am 22.02.202215:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1049
Guten Tag, ich habe zum 28.2. meine Wohnung gekündigt und kann mich mit dem Vermieter auf keine Uhrzeit bzgl Wohnungsabnahme einigen. Man kann mir nur einen Termin vor 15h anbieten weil die Arbeitszeiten nur bis 16h sind. Ich selbst arbeite aber bis 17h. MUSS ich mich daran halten bzw. frei nehmen weil mir keine spätere Uhrzeit angeboten werden kann?
15:48 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Guten Tag,
wenn Sie zum angebotenten Übergabetermin keine Zeit haben, müssen Sie dem Angebot nicht entsprechen.
Sie sollten aber zwingend am letzten Tag des Mietverhältnisses dem Vermieter die Wohnungsschlüssel unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen und vor Einwurf sämtliche Zähler abgelesen und den Stand dokumentiert haben ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht" Jetzt eigene Frage stellen!