7. Dezember 2009
Ebay * Als privater Verkäufer haftbar ?
Ich habe eine neue Gucci Tasche auf Ebay ersteigert .Sie wurde als Original verkauft.Mit Kassenbeleg von Gucci Singapore und allem Zubehör.Es war ein privater Verkäufer.
Die Tasche war zu groß - darum habe ich sie wieder eingestellt.Die Tasche wurde verkauft und vom neuem Käufer per Paypal bezahlt. Ich habe vom Käufer auch eine positive Bewertung erhalte. Jetzt , nach fast 2 Monaten möchte er den Kauf rückgängig machen . Er habe sie überprüfen lassen und sie wäre nicht echt. Angenommen , er schickt mir ein Gutachten von GUCCI - bin ich haftbar ? Ich habe keine Rücknahme da Privatverkauf in das Angebot geschrieben .
Was passiert , wenn ich die Tasche nicht zurücknehmen will ?
( habe das Geld auch leider im Moment nicht - Verkaufspreis betrug 700 Euro . Ich habe sie damals für 670 gekauft ).
Meinen damaligen Verkäufer kann ich leider nicht mehr zurückverfolgen.Das ist zu lange her und es sind keine Informationen mehr zur Kaufabwicklung vorhanden .
S
Steffan Schwerin
· Jena
22. Juli 2009
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich sind Sie dann als privater Verkäufer haftbar, wenn Sie den Käufer arglistig täuschen. Dann ...
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