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WOHNRECHT

Gefragt am 19.07.2009
12:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4171

 

Wir haben 1995 unseren beiden Kindern in unserem Haus jeweils ein entgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Diese Wohnrechte sind gemäß Notarurkunde mit einer schuldrechtlichen Vereinbarung - Mietvertrag - verbunden.
Eines unserer Kinder hat 2008 diesen Mietvertrag rechtskräftig gekündigt und ist in sein eigenes Haus gezogen. Eine Rückkehr erscheint unwahrscheinlich.

Meine Frage:
Hat bei der genannten Konstellation - Wohnrecht mit Schuldrechtsvereinbarung - noch Rechtskraft und kann es gelöscht werden?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
12:23 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 19.07.2009
13:36 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2009 13:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4171

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

Das Wohnrecht kann jedenfalls Auf Bewilligung des Berechtigten (damit Ihres Sohnes)gemäß §§ 19, 29 GBO und auf Ihren Antrag hin,§ 13 Abs. 1 GBO, gelöscht werden ...



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