WOHNRECHT
Gefragt am 19.07.200912:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4171
Wir haben 1995 unseren beiden Kindern in unserem Haus jeweils ein entgeltliches Wohnrecht eintragen lassen. Diese Wohnrechte sind gemäß Notarurkunde mit einer schuldrechtlichen Vereinbarung - Mietvertrag - verbunden.
Eines unserer Kinder hat 2008 diesen Mietvertrag rechtskräftig gekündigt und ist in sein eigenes Haus gezogen. Eine Rückkehr erscheint unwahrscheinlich.
Meine Frage:
Hat bei der genannten Konstellation - Wohnrecht mit Schuldrechtsvereinbarung - noch Rechtskraft und kann es gelöscht werden?
12:23 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
Das Wohnrecht kann jedenfalls Auf Bewilligung des Berechtigten (damit Ihres Sohnes)gemäß §§ 19, 29 GBO und auf Ihren Antrag hin,§ 13 Abs. 1 GBO, gelöscht werden ...
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