Wirksamkeit Renovierungsklausel Mietvertrag
Gefragt am 16.02.201012:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3895 | Bewertung 5/5
Ich würde gerne meinen Mietvertrag (ich bin Mieter) daraufhin überprüfen lassen, ob die Renovierungs- und Instandhaltungsklauseln gültig sind, sprich, ob ich nach einem Auszug verpflichtet bin, die Wohnung zu renovieren. Ich plane den Mietvertrag zum Ende Mai d.J. zu kündigen.
Ich kann den Vertrag gerne als PDF übersenden.
12:11 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Bitte übersenden Sie mir Ihren Mietvertrag an meine unten gegebene Adresse, damit ich die Renovierungsklausel für Sie prüfen kann.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben ...
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