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Wie kann ich dem Mieter bestmöglichst kündigen

Gefragt am 09.08.2009
14:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3809

 

Hallo guten Tag,
wir haben vor das 158 Jahre alte Elterhaus abzureißen da zu hohe Kosten für Sanierung... anfallen. Wir wollen neu bauen in einem anderen Ort und haben unserem Bauunternehmer grfagt, was wir mit dem alten Objekt machen sollen , es findet sich so kein Käufer. Er möchte 3 Plätze daraus machen und Häuser projezieren. Nun unser eigentliches Problem:
Wir haben noch Mieter im Haus, die bereits 8 Jahre drin sind und noch nicht gekündigt wurden von uns, da wir ja vorhatten das Objekt zu verkaufen und uns noch nicht mit einem Abriss beschäftigten. Wie können wir es trotzdem regeln, dass sie Ende Jahr schon raus sind und wie muß eine Kündigung formuliert werden?

Vielen Dank für die Beantwortung der FRagen!!!


Mit freundlichen Grüßen


Andreas Fritschy

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2009
14:16 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 09.08.2009
14:41 Uhr

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Beantwortet am 09.08.2009 14:41 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3809

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Nach Ihrer Schilderung handelt es sich um ein unbefristetes Wohnraummietverhältnis. Eine Kündigung durch Sie als Vermieter ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.

Das Gesetz kennt drei Fälle, in denen ein Vermieter zur Kündigung berechtigt ist:

• Eigenbedarf
• Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung oder
• schwerwiegende Vertragsverletzungen der Mieter

Eigenbedarf (also dass Sie in die von den Mietern bewohnten Räumlichkeiten ziehen müssen) sowie Vertragspflichtverletzungen seitens der Mieter (etwa wiederholt verspätete Mietzinszahlung, etc.) liegen nach Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht vor.

Somit bliebe noch die Frage der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Mietsache ...



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