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vorgeteuschter Eigenbedarf

Gefragt am 07.05.2011
23:14 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8861 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach erheblichen Differenzen mit den Mietern meiner Wohnung bat ich meinen Rechtsanwalt die Mietwohnung wegen Eigenbedarfs zu kündigen,es hätte keine andere Möglichkeit gegeben die Mieter aus der Wohnung zu bringen.
Sie sind danach ohne Prozess mehrere Häuser weiter in eine Wohnung zum fast doppelten Quadratmeterpreis gezogen, mit der Drohung wenn ich den Eigenbedarf nicht zügig umsetze verklagen Sie mich auf Schadensersatz,per Zufall kam ich zu Informationen das die Mieter gerade ein Haus bauen,was die Mietminderung 15%von KM und nicht gezahlte Nebenkosten erklärt(Streitgegenstand).Ich würde umziehen müßte aber nicht,jetzt würde gerne ein befreundetes Ehepaar mit Kindern in die Wohnung einziehen was mir sehr Recht wäre.

1.)Wie hoch können die Kosten des Schadensersatzes und Gerichtskosten circa betragen Umzug machten Sie in Eigenarbeit.

2.)Wie lange müsste ich in der Wohnung leben damit Sie gegen mich nichts unternehmen können.

3.)Müssen Sie ihren Hausbau ihren neuen Vermietern sagen,vor unterzeichnung des Mietvertrages.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.05.2011
23:14 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 08.05.2011
12:03 Uhr

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Beantwortet am 08.05.2011 12:03 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 8861 | Bewertung 5/5

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Zu 1.

Als Schaden kommen alle in Verbindung mit der Kündigung stehenden Kosten in Betracht:

Anspruch auf Wiedereinzug in die Wohnung, zumindest so lange, wie die Wohnung noch nicht an einen Dritten vermietet ist.
Daneben muss der Vermieter die Kosten des Umzugs ersetzen, wobei Eigenleistungen des Mieters mit einem vom Gericht geschätzten Stundensatz berechnet werden würden.
Zum Schadensersatz gehören auch die Maklerkosten für die neue Wohnung, die Mietdifferenz zwischen der alten und der neuen Wohnung, wenn diese vergleichbar mit der bisherigen, aber deutlich teurer ist.
Zudem eventuelle Kosten für die Montage von Einrichtungsgegenständen, den Umbau der Einbauküche bzw. Anschaffungskosten für neues Mobiliar oder Gardinen, wenn die bisherigen Gegenstände für die neue Wohnung nicht mehr nutzbar sind.

Die genaue Höhe kann im Rahmen dieser Erstberatung ohne Kenntnisse aller Details natürlich nicht bestimmt werden ...



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