Verwalter teilt Hausbewohner zu Winterdienst ein
Gefragt am 12.12.200903:52 Uhr | Einsatz: € 150,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4176
- im Haus wohnen 8 Parteien
- die Hausverwaltung wird durch eine externe HV geführt
- von Anfang an gab es einen Eigentümerbeschluß auf einer EV, dass der Winterdienst durch beauftragtes Personal erledigt werden soll
- ein im Haus wohnender Eigentümer hat dies gegen Entgeld gemacht (siehe frühere Email zum Vertrag dazu)
- dieser Eigentümer hat seine Wohnung verkauft und macht den Winterdienst nicht mehr; dies ist seit September der HV bekannt
- heute haben alle Bewohner eine Mitteilung bekommen, dass sie tageweise zum Winterdienst eingeteilt sind; von der alten Oma (ca 70J) bis zur hochschwangeren Frau
FRAGEN:
- darf die HV einfach mit dem Hinweis, bisher keinen Ersatz gefunden zu haben, die Hausbewohner zum Winterdienst verpflichten
- wie muß die HV die Versuche belegen, niemand gefunden zu haben?
- kann die HV einen Eigentümerbeschluss in dieser Weise übergehen?
- ist der Beschluß der EV nichtig, nur weil die HV behauptet, keinen Ersatz gefunden zu haben?
- ist das ein ausserordentlicher Kündigungsgrund der HV?
- wie muß die HV normalerweise ordnungsgemäß vorgehen?
- ist dieser Aushang / Mitteilung für die Hausbewohner bindend?
- was passiert im Schadensfall?
- ist die HV schadensrechtlich haftbar?
- mit Email an die HV habe ich diesem Beschluß wiedersprochen
- die HV-Schreiben kann ich als PDF zusenden
- brauchen dringend fundierte Info, was wir tun sollen / können
Vielen Dank.
Gregor Arndt
03:52 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Herr Arndt,
vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Zu 1.) Darf die HV einfach mit dem Hinweis, bisher keinen Ersatz gefunden zu haben, die Hausbewohner zum Winterdienst verpflichten - wie muß die HV die Versuche belegen, niemand gefunden zu haben?
Die Verpflichtung zur Durchführung von Winterdienst (Gehwege streuen, etc.) ist entweder in der Gemeinschaftsordnung geregelt oder kann nachträglich im Rahmen einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung beschlossen werden.
Eine Verpflichtung der Hausbewohner durch einen wirksamen Beschluss der EV ( durch Mehrheitsbeschluss) ist somit wirksam.
Zu 2. ) Kann die HV einen Eigentümerbeschluss in dieser Weise übergehen?
Die HV kann in gewissem Rahmen bestimmte Regeln setzen. Gegen einen wirksamen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer darf die HV allerdings nicht entgegenwirken (bzw ...
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