Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Vertragsklausel

Gefragt am 04.05.2010
19:34 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5288 | Bewertung 5/5

 

Bei Abschluss des Mietvertrages habe ich ein Schriftstück (Zettel)unterschrieben in dem steht:

Vereinbarung:

Für den Mietvertrag vom 19.09.06 angemieteten Räumlichkeiten in „ Berlin „ übergibt Herr Schmitt den Mietern eine Einbauküche mit E-Herd ( Zeranfeld ) mit Kühl- Gefrierkombi, Ablufthaube und Hängeschränken zur Kostenlosen Nutzung auf unbestimmte Zeit, maximal jedoch für den Zeitraum der Mietung og. Wohnung.
Die Einbauküche gehört nicht zum Mietobjekt selbst. Die Einbauküche ist durch Fam. Schulz pfleglich zu behandeln und bei eventuellen Schäden oder Defekten auf eigene Kosten instand zu setzen und vor Verlust zu schützen.
Ein Eigentum an der Einbauküche erwirbt Fam Schulz nicht.
Der Einbau eines Geschirrspülers in diese Küche ist vorbereitet. Die Kosten für den Geschirrspüler übernimmt Fm Schulz.

Ich habe nun schon einen Kaputten Kühlschrank der nicht mehr zu reparieren war durch Neukauf ersetzen müssen.
Mein Vermieter stinksauer weil ich keinen Einbaukühlschrank gekauft sondern einen freistehenden für ca.650 Euro.

Muss ich den Kühlschrank bei Auszug wirklich da lassen?
Ist das überhaupt zulässig?

Mit freundlichen Grüßen.
Anja

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.05.2010
19:34 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 04.05.2010
20:00 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.05.2010 20:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5288 | Bewertung 5/5

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie den Kühlschrank selber gekauft haben, können Sie diesen bei Ihrem Auszug auch wieder wegnehmen. § 539 II BGB.
Ihr Wegnahmerecht kann der Vermieter nach § 552 I BGB durch Zahlung einer Entschädigung abwenden.

Allerdings müssen Sie, wenn Sie ihren Kühlschrank mitnehmen den alten kaputten Kühlschrank wieder in die Küche einbauen oder Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters zur Entsorgung des alten kaputten Kühlschranks ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Bewertung des Fragestellers

Fragesteller
3. Wie empfehlenswert ist der Rechtsanwalt?
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Rechtsanwalts?
1. Wie hilfreich war die Antwort des Rechtsanwalts?



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 22 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung