versäumte Stromkostenanmeldung
Gefragt am 02.10.200910:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3964
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Einzug in die Mietwohnung am 1.10.2005 habe ich versäumt der Strom anzumelden. Dies war mir nicht bewußt. Vom Mieter kam nie ein Vermerk oder Hinweis in der Nebenkostenabrechnung. Jetzt beim Auzug präsentierte der Vermieter mir die gesamten Stromkostenabrechnung. Er hatte diese selber weiterbezahlt, da er der vorherige Bewohner der Wohnung war. Nun stellt sich die Frage inwieweit ich ihm diese Stromkosten erstatten muß bzw. ob eine Verjährung greift. Bei den Stadtwerken verjähren diese Ansprüche wohl nach drei Jahren.
Mit freundlichem Gruß
Ute Schmidt
10:03 Uhr
Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Sehr verehrte Fragestellerin,
die durch Ihren Vermieter verauslagten Sromkostenzahlungen werden Sie diesem grundsätzlich ersetzen müssen. Ihrem Vermieter steht ein Ersatzanspruch als Aufwandsersatz nach §§ 683, 670 BGB wohl zu ...
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