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versäumte Stromkostenanmeldung

Gefragt am 02.10.2009
10:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3964

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem Einzug in die Mietwohnung am 1.10.2005 habe ich versäumt der Strom anzumelden. Dies war mir nicht bewußt. Vom Mieter kam nie ein Vermerk oder Hinweis in der Nebenkostenabrechnung. Jetzt beim Auzug präsentierte der Vermieter mir die gesamten Stromkostenabrechnung. Er hatte diese selber weiterbezahlt, da er der vorherige Bewohner der Wohnung war. Nun stellt sich die Frage inwieweit ich ihm diese Stromkosten erstatten muß bzw. ob eine Verjährung greift. Bei den Stadtwerken verjähren diese Ansprüche wohl nach drei Jahren.

Mit freundlichem Gruß

Ute Schmidt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.10.2009
10:03 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 02.10.2009
12:26 Uhr

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Beantwortet am 02.10.2009 12:26 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3964

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

die durch Ihren Vermieter verauslagten Sromkostenzahlungen werden Sie diesem grundsätzlich ersetzen müssen. Ihrem Vermieter steht ein Ersatzanspruch als Aufwandsersatz nach §§ 683, 670 BGB wohl zu ...



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