Verbesserungsbeitrag Wasserversorgung umlagefähig auf den Mieter?
Gefragt am 25.05.201020:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 10013 | Bewertung 5/5
Ist der Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgung, der nur in bestimmten Bundesländern, z. B. Bayern erhoben wird, einmalig anfällt und auf zwei Jahre gezahlt werden muss, vom Hauseigentümer auf den Mieter umlagefähig und wenn ja, wo steht das?
20:47 Uhr
Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf den Mieter umlegbar sind Betriebskosten.
Betriebskosten sind nach § 556 Absatz 1 Satz 2 BGB die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks LAUFEND entstehen.
Dazu gehören auch die Kosten der Wasserversorgung und die Kosten der Entwässerung ...
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