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Veranstaltungsvereinbarung; Anzahlung; Sicherheit

Gefragt am 19.11.2010
10:17 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4186

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben für unsere Hochzeit im Mai 2011 eine Veranstaltungsvereinbarung (siehe Anhang) mit einem Hotel für die Mietung der Räume und die Durchführung der Veranstaltung unterzeichnet. Dafür sollen wir nun eine Anzahlung von 2500,00€ leisten. Aus dem Vertrag geht nicht hervor, welche Sicherheit wir haben, dass wir das Geld zurück bekommen, im Falle das der Veranstalter insolvent geht oder das Haus abbrennt etc.

Wie können wir unsere Anzahlung hier absichern? Wie regelt das Gesetz einen solchen Fall?

Über eine schnelle Rückmeldung von Ihnen würden wir uns sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Die Mieter

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.11.2010
10:17 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 19.11.2010
11:00 Uhr

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Beantwortet am 19.11.2010 11:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4186

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Eine gesetzliche Absicherung, wie z.B. im Reiserecht (§ 651k BGB), gibt es in Ihrem speziellen Fall leider nicht.
Eine Lösung wie im Baurecht, wo die Vorauszahlung an den Baufortschritt gekoppelt werden kann, ist in Ihrem Fall auch nicht praktikabel. Auch Forderungsausfallversicherungen, wie sie Firmen für solche Fälle abschließen, spielen im privaten Bereich keine Rolle.

Eine Möglichkeit der Absicherung wäre die Zahlung auf ein Treuhandkonto, wie es gesetzlich für die Mietkaution bei Wohnraum in § 551 BGB geregelt ist ...



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