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Trockenraum

Gefragt am 23.02.2011
18:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 7078 | Bewertung 4.3/5

 

Wohnen seit 2004 zur Miete. Vermieterin (V.) hat uns mündlich erlaubt den vorhandenen Trockenraum zu nutzen. Es handelt sich hier um einen Vorraum zu unserem angemieteten Keller. Der Vorraum hat einen offenen Durchgang zum Treppenhaus, aber keine Fenster. Die Lüftung sollte durch das Fenster unseres Kellerraumes erfolgen. Dies hat auch bis heute geklappt ohne jegliche Gefahr der Schimmelbildg.
V. hat auch Wäsche in diesem Vorraum getrocknet.
V. untersagt uns nun die Nutzung des Trockenraumes, weil diese nicht im Mietvertrag ausgewiesen ist und wegen Gefahr der Schimmelbildung.
Frage 1: Darf V. uns untersagen den vorhandenen Trockenraum zu nnutzen ?
Frage 2: Habe die Info, dass laut Baurecht in einem Mehrfamilienhaus, gilt ab zwei Wohnungen (bei uns gibt es 3 W.)ein Kellerraum und ein Trockenraum gestellt werden muss. Stimmt das ?
Frage 3: Unseren angemieteten Kellerraum können wir nicht in vollem Umfang nutzen, da die dort gelegte Stromleitung nicht über unseren Zähler läuft.Wir können z.B. keinen Trockner anschließen. Badezimmer ist zu klein dafür. Können wir verlangen, dass dort ein Zähler angebracht wird bzw. der Strom über unseren Zähler läuft?
MfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.02.2011
18:47 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 23.02.2011
20:23 Uhr

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Beantwortet am 23.02.2011 20:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 7078 | Bewertung 4.3/5

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Darf V. uns untersagen den vorhandenen Trockenraum zu nnutzen ?

Da nichts dazu schriftlich vereinbart ist, dürfen Sie den Raum eigentlich gar nicht nutzen.

Die mündliche Vereinbarung ist unwirksam.

Daher kann der Vermieter auch die Nutzung grundsätzlich auch untersagen.

Soweit aber keine andere Möglichkeit zur Trocknung gegeben ist, kann die Nutzung nicht untersagt werden.


Frage 2: Habe die Info, dass laut Baurecht in einem Mehrfamilienhaus, gilt ab zwei Wohnungen (bei uns gibt es 3 W.)ein Kellerraum und ein Trockenraum gestellt werden muss ...



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