Termin zur Besichtigung durch Vermieter bisher ohne Bestätigung
Gefragt am 05.05.201411:37 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3304
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund diverser Unstimmigkeiten zwischen Vermieterin und Mieter wurde von der Vermieterin nach mehrmaliger, schriftlicher Aufforderung durch die Mieter ein Besichtigungstermin inkl. 2 Experten ewirkt. Man musste die Terminvorschläge der Vermieterin aufgrund anderer, wichtiger Termine verschieben und hat 2 neue Termine vorgeschlagen, rechtzeitig - und natürlich um Rückmeldung zur Bestätigung einer der beiden Termine gebeten.
Nun ergeben sich 2 Fragen:
1) Ist der Mieter verpflichtet, die fehlende Möglichkeit der Inanspruchnahme der vom Vermieter vorgeschlagenen Termine nachzuweisen? Z.B. durch Bestätigungen von Ärzten bei Arztbesuchen oder reicht der Hinweis aus, dass man die vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen kann, respektive konnte?
2) Bis wann hat der Vermieter die vom Mieter neu vorgeschlagenen Termine zu bestätigen bzw. darauf zu reagieren welcher der beiden vorgeschlagenen Termine wahrgenommen werden soll? Der erste, vorgeschlagene Termin liegt ab dem 05.05.2014 genau in einer Woche, der Zweite in exakt 10 Tagen. Bisher gab es keinerlei Rückmeldung - gibt es hier bestimmte Fristen bis zu denen man warten muss (sollte) um dann als Mieter ggf. darauf hinzuweisen, dass aufgrund der fehlenden Rückmeldung bzw. Bestätigung wieder neue Termine vorgeschlagen werden - da man als Mieter auch Verpflichtungen hat und sich nicht unendlich Termine freihalten kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
11:37 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1) Ist der Mieter verpflichtet, die fehlende Möglichkeit der Inanspruchnahme der vom Vermieter vorgeschlagenen Termine nachzuweisen? Z.B. durch Bestätigungen von Ärzten bei Arztbesuchen oder reicht der Hinweis aus, dass man die vorgeschlagenen Termine nicht wahrnehmen kann, respektive konnte?
Nein, grundsätzlich muss der Mieter dies nicht nachweisen ...
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