Stromanschluss Kosten vom Mieter bezahlen ?
Gefragt am 11.04.201109:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4506
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgendes Problem:
Zum 1.4.2011 haben wir gewerbliche Räume in einem Neubau des Münchner Gewerbehofs gemietet. In dem Mietvertrag steht ein Absatz (Anhang 1), nach dem der Mieter die Montage des Stromanschlusses bei der durchführenden Firma selbst beauftragen muss. Von unserer Seite wurde persönlich ein Angebot von der ausführenden Elektrofirma bereits Mitte März angefordert. Dieses Angebot haben wir nicht bis zum 1.4. erhalten und den Mietvertrag leider trotzdem unterschrieben, da wir zum 1.4. auch einziehen wollen. Prompt lag wenige Tage danach das Angebot der ausführenden Elektrofirma (Anlage 2) bei uns vor.
Jetzt haben wir folgende Fragen:
1. Ist es zulässig ein Mietobjekt ohne Strom zu vermieten und den Mieter an eine Firma in der "Monopolstellung" auszuliefern und ihn alle Kosten, die mit dem Stromanschluss verbunden sind, bezahlen lassen ?
2. Das Angebot ist nach unserer Meinung weit überhöht. Die einzelnen Arbeiten werden als Arbeitseinheiten und anschließend dann noch mal als Arbeitszeit angeboten. Kann man dagegen irgendwie vorgehen, sittenwidriges Angebot ?
3. Wie sollen wir uns verhalten ?
09:03 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Ist es zulässig ein Mietobjekt ohne Strom zu vermieten und den Mieter an eine Firma in der "Monopolstellung" auszuliefern und ihn alle Kosten, die mit dem Stromanschluss verbunden sind, bezahlen lassen ?
Gerade im Gewerbemietrecht ist fast alles vertraglich zu regeln. Das Gesetz lässt den Vertragsparteien einen weiten Spielraum.
Daher ist es durchaus auch möglich, ein Mietobjekt unter diesen Bedingungen zu vermieten.
Es ist allerdings nicht in Ordnung, dem Mieter sämtliche Kosten in Verbindung mit dem Stromanschluss aufzuerlegen.
Hier haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Vermieter. Spätestens zum Ende des Mietverhältnisses muss der Vermieter dann solche vom Mieter eingebrachten Kosten erstatten ...
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