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Schadenersatz wenn Mieter trotz valider Eigenbedarfskündigung nicht auszieht

Gefragt am 09.03.2022
20:31 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgender Sachverhalt:

Ich habe vergangenes Jahr ein Zweifamilien Haus erworben (Stuttgart) und im Anschluss die Mieter (Zwei Parteien) aufgrund von Eigenbedarf gekündigt. Zum 28.02.2022 sollten beide Parteien ausgezogen sein. Lt. anwaltlicher Aussage ist die Eigenbedarfskündigung berechtigt, ein möglicher Widerspruch z.B. aufgrund besonderer Härte nicht möglich.

Partei A ist bereits zum 31.12.2021 aus der Wohnung EG ausgezogen.
Die bisherige Kaltmiete für Partei A hat zuletzt 700€/Monat betragen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete läge bei ca. 1.000€.

Partei B (Wohnung OG) ist bis heute nicht ausgezogen und weigert sich, auszuziehen.
Partei B bezahlt ebenfalls 700€/Monat, wobei auch hier die ortsübliche Vergleichsmiete bei 1.000€ läge. Eine Räumungsklage ist bereits auf dem Weg und vielversprechend.

Folgende Rahmenbedinungen:
- Das Haus soll nach Auszug der Mieter saniert werden.
- Entsprechende Handwerker sind mit einem gewissen Zeitpuffer bestellt, los geht es Mitte April 2022.
- Abschluss und Einzug ist geplant für September 2022 (5,5 Monate Sanierungsdauer).
- Unsere aktuelle Wohnung (Miete) ist noch nicht gekündigt (aktuelle Miete: 2.000€), geplant war aber eine Kündigung zum Ende September 2022.
- Die Kreditrate für die Hausfinanzierung liegt ebenfalls bei 2.000€
- Eine Doppelbelastung war einkalkuliert für die Monate April bis September (Kreditrate, Miete alte Wohnung, keine Mieteinnahmen).

Durch die nun anstehende Räumungsklage und den damit verschobenen Start der Sanierung ergeben sich folgende finanziellen Nachteile für uns:

A) Verlust von 700€ Mieteinnahmen aus der Wohnung EG. Wir können nicht mit Sanierung starten, aber auch die EG-Wohnung nicht weiter vermieten. Eingeplant war der Ausfall für 5,5 Monate, zzgl. den beiden Monaten die Partei A früher ausgezogen ist. Ungeplant hinzu kommen nun aufgrund Verhalten Partei B weitere Monate.

B) Fortführung Mietverhältnis unserer alten Wohnung, über September 2022 hinaus mit 2.000€ Miete/Monat, da Umzug sich verzögert.

C) durch allgemeine Preissteigerungen wird die Sanierung auch deutlich teurer, Handwerker haben bereits angekündigt bei Verschiebung ihre Angebote neu zu kalkulieren.



Folgende Fragestellungen hätte ich gerne beantwortet:

1. Können wir von Partei B Schadenersatz i.H.v. 700€/Monat verlangen für jeden Monat, den Partei B nach 28.02. auszieht?

2. Können wir Schadenersatz geltend machen bzgl. der erhöhten Doppelbelastung aus Kreditrate und Miete für alte Wohnung?

3. Können wir Schadenersatz geltend machen für gestiegene Sanierungskosten im Vgl. zu geplantem Start


Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.03.2022
20:31 Uhr
 Steffan Schwerin Steffan Schwerin Beantwortet am 09.03.2022
20:38 Uhr

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Beantwortet am 09.03.2022 20:38 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 944

Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Können wir von Partei B Schadenersatz i.H.v. 700€/Monat verlangen für jeden Monat, den Partei B nach 28 ...



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