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Reparaturumlage bei gewerbl. Mietvertrag

Gefragt am 30.06.2011
14:18 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3788

 

Guten Tag,
als gewerblicher Mieter in einem Objekt mit mehreren Parteien sollen wir anteilige Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung tragen, ob wohl uns keine nachweisliche Schuld trifft.
Müssen wir "unseren Anteil" übernehmen oder können wir die Zahlung verweigern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.06.2011
14:18 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 01.07.2011
08:51 Uhr

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Beantwortet am 01.07.2011 08:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3788

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

die Beseitigung von Verstopfungen ist in der Betriebskostenverordnung nicht ausdrücklich als Umlagefähig benannt.
Nach Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass sich die Verstopfung im Hauptrohr befindet, wo die Abwasser sämtlicher Mieter abfließen also nicht in einem Nebenrohr, in das ausschließlich Ihre Abwässer fließen ...



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