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Renowierungsarbeiten vor der Wohnungsabgabe

Gefragt am 06.06.2013
11:27 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2627

 

Hallo.Vor drei Monaten habe ich meine Wohnung gekündigt,dort habe ich sieben Jahre gewohnt.Habe dort die Wände weiss gestrichen,löcher zugespachtelt,die Wohnung ist sauber und leer.Aber die Wohnung ist nicht abgenomen worden,weil die arbeiten sind nicht fachgerecht geführt.Ich soll laut Vermiter mir eine Firma beantragen,sodass die Wohnung auf meine kosten fachgerecht saniert ist.Dafür habe ich zwei Wochen zeitaufschub bekommen,die ich auch natürlich bezahlen muss.Wie soll ich jetzt vorgehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.06.2013
11:27 Uhr
 Jan Wilking Jan Wilking Beantwortet am 06.06.2013
11:37 Uhr

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Beantwortet am 06.06.2013 11:37 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2627

Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:

Muss der Mieter laut Mietvertrag renovieren, schuldet er beim Auszug eine fachgerechte Renovierung mittlerer Art und Güte, nicht Renovierungsarbeiten eines Fachmannes. Der Vermieter kann also nicht verlangen, dass Sie hiermit einen Fachbetrieb beauftragen. Wenn Sie die Wände vernünftig weiß gestrichen haben, Löcher zugespachtelt und die Wohnung sauber und leer verlassen haben, reicht dies regelmäßig aus ...



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