SteuerberaterUmsatzsteuer16. August 2012
Umsatzsteuersatz 7% oder 19% bei Textern
Guten Tag,
ich habe ein Unternehmen zur Texterstellung. Ich schreibe Webseiteninhalte, Seo-Texte, Lexika, Manuskripte, Geschichten, Kundenanschreiben…etc. Ich berechne auf meine Leistungen 19% Umsatzsteuer. Meine Kunden erhalten mit der Bezahlung der Rechnung immer die vollen Nutzungsrechte, Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrechte.
Außerdem vergebe ich zusätzlich Aufträge an andere Texter, die dann für mich schreiben und mir eine Rechnung stellen, ebenfalls mit 19% Ust.
Nun hat einer meiner Kunden gesagt, dass ich laut seiner Steuerberaterin nur 7% Ust. berechnen darf, da ich sonst die Rechte an den Texten nicht mit veräußere. Bezogen hat sie sich auf §12 Umsatzsteuergesetz (2) Punkt 7 c). Außerdem führte sie den Umsatzsteuergesetzkommentar zum besagten Punkt an.
Außerdem sagte sie, dass bei Berechnung von 19% Ust. die Rechte bei mir verbleiben würden.
Meine Fragen:
1. Welcher Steuersatz ist denn der richtige für mich? Ich berechne 19% schon seit Firmengründung 2005
2. Wie hängt der Steuersatz denn mit der Veräußerung der Rechte zusammen? Kann ich die Rechte nicht veräußern mit einem Steuersatz von 19%?
3. Muss ich auf der Rechnung vermerken, dass ich die Rechte weitergebe?
Das Ganze hat mich sehr verwirrt. Ich denke, das eine hängt mit dem anderen gar nicht zusammen? Oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
M
Michael Herrmann
· Köln
23. November 2009
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehle...
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