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Renovierungsarbeiten Malern

Gefragt am 12.11.2009
12:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3531

 

Sehr geehrte Damen und Herren , und zwar ziehen wir uns aus unserer jetztigen Wohnung aus und haben diese unrenoviert übernommen und dafür zwei Monate mietfrei bekommen Jahr 2008 Einzug . Jetzt ziehen wir aus beruflich und jetzt kam Vermieter das wir bestimmte Zimmer vorrichten müßten weil wir sie individuell gestaltet haben farblich . Sie sagte das es nur bis zu einen bestimmten Farbton beige sein dürfte dann bräuchte man es nicht vorrichten . Im Mietvertrag steht ein Passus §16 1. Die Mieträume sind bei Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter in einwandfrei gereinigtem Zustand sowie frei von Untermietern mit sämtlichen , auch dem von ihm selbst beschafften Schlüsseln zurückzugeben.Wie sollen wir uns jetzt verhalten und gibt es wirklich eine Klausel das es einen bestimmten Farbton nicht überschreiten darf ? Müssen wir das jetzt malern ? Recht vielen Dank. MfG Tamaschke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.11.2009
12:30 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 12.11.2009
13:21 Uhr

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Beantwortet am 12.11.2009 13:21 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3531

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Fragesteller,

aus der von Ihnen zitierten Klausel wird die Vermieterin ein Überstreichen nicht fordern können.

Im Übrigen gilt folgendes:
Sie haben die Wohnung in nicht renoviertem Zustand bekommen. Selbst wenn der Vertrag die Schönheitsreparaturen auf Sie überwälzt, kommt hier eine Verpflichtung für Sie, zu streichen, nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung nicht in Betracht. Dies deshalb, weil der überwiegende Teil der Rechtsprechung an sich wirksame Klauseln über Schönheitsreparaturen dann als unwirksam ansieht, wenn die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergeben worden ist ...



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