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renovierung durch den vermieter
Gefragt am 13.11.200915:04 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3568
unser vermieter ist schon ein halbes jahr, mir der renovierung unseres bades beschäftigt. es ist erst eine neue dusche, ein paar fliesen und kabel erledigt. wir haben eine ewige baustelle. wie lange müssen wir den zustand dulden?
Fragesteller
Gefragt am 13.11.2009
15:04 Uhr
15:04 Uhr
Beantwortet am 13.11.2009 15:45 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3568
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Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Duldungsverpflichtung ergibt sich für Sie grundsätzlich aus § 554 BGB. Die Duldungspflicht hindert Sie aber nicht daran, für den Zeitraum der eingeschränkten Nutzbarkeit Ihrer Wohnung die Miete zu mindern ...
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