30. August 2012
innergemeinschaftlicher erwerb
Kunde D aus Deutschland bestellt bei einer Firma A aus Holland Rohre. Die Firma A aus Holland beauftragt Firma S aus Schweden mit der Lieferung der Rohre zur Niederlassung der Firma A nach Polen. Vertraglich vereinbart ist, dass der Kunde D aus Deutschland die Rechnung von Firma S aus Schweden für die Lieferung der Rohre von Schweden nach Polen erhält und bezahlt. Die Rechnung wurde von Firma S mit 23 % UST ( Polen), der deutschen UST-ID NR vom Kunden D und der polnischen ID- Nr der Firma S ausgestellt. Kunde D aus Deutschland hat diese Rechnung in voller Höhe mit der polnischen USt bezahlt.Firma A aus Holland hat die Rohre in Polen weiterverarbeitet und dann nach Deutschland an den Kunden D geliefert. Dafür erhielt derr Kunde D aus Deutschland eine neue Rechnung von Firma A aus Holland ohne UST.
Frage: Ist die Rechnung der Firma S aus Schweden so korrekt gestellt ?Ist die Firma S aus Schweden berechtigt, die polnische UST Ihrer Rechnung auszuweisen? Wie verbucht der Kunde D aus Deutschland diese Rechnung ( SKR 03) oder kann er darauf bestehen, dass die Firma S aus Schweden eine neue Rechnung ohne UST- Betrag ausstellt? Eine Kopie der Rechnung im Anhang. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
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