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Renovierung bei Auszug / Kündigung per Fax

Gefragt am 29.09.2009
10:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3465

 

Guten Tag,

ich habe meinen Mietvertrag am 31.08.09 fristgerecht zum 30.11.09 gekündigt, allerdings per Telefax. Mein Vermieter
hat den Erhalt der Kündigung knapp 14 Tage später (er war in Urlaub) bestätigt, jedoch aufgrund des Formfehlers (die Kündigung hätte laut Vermieter auch per Brief erfolgen müssen) abgelehnt.
Nachdem wir uns zu einem Gespräch in meiner Whg getroffen haben unterbreitete er mir den Vorschlag, dass ich die Wohnung streiche wo zu streichen ist und im Gegenzug dazu ist er dann mit der Kündigung einverstanden. Dieser Vorschlag liegt mir auch schriftlich vor.

Meine Frage ist nun, muss ich überhaupt Renovieren? (Mein Mietvertrag ist von April 2001 und läuft eigentlich noch auf den alten Besitzer des Hauses. Es ist auch nur von Schönheitsreparaturen "in der Regel" mit entsprechenden Jahresfristen die Rede) und gilt die Kündigung per Telefax im Jahr 2009 trotz Sendebestätigung und Erhaltsbestätigung des Vermieters?

Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.09.2009
10:23 Uhr
 Michael Vogt Michael Vogt Beantwortet am 29.09.2009
10:50 Uhr

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Beantwortet am 29.09.2009 10:50 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3465

Antwort von Michael Vogt (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage darf ich auf der Basis des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten:

1.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum bedarf entsprechend 568 BGB der Schriftform.

Da es sich um ein gesetzliches Schriftformerfordernis handelt, ist die Übermittlung per Telefax nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs in der Tat leider nicht ausreichend.

Dementsprechend liegt nach Ihrer Schilderung des Sachverhalts keine formwirksame Kündigung vor ...



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