Partnerin nicht im Mietvertrag jetzt droht Anwalt der Vermieterin
Gefragt am 22.05.201416:42 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2648
Es scheint keine Ruhe zu geben....
...daher nehmen wir auch in Kürze die Dienste eines niedergelassenen Anwaltes wahr. Dennoch vorab eine sehr wichtig, wie ich finde spannende Frage. So eben erhalten wir (erstmalig) ein Fax von einem Anwalt unserer Vermietern (ist ein Fax überhaupt rechtsgülitg?). Er habe die Vollmacht die Interessen der Vermieterin zu vertreten und er sei ab sofort der Ansprechpartner für alle Belange das Mietobjekt betreffend.
Jetzt kommt der eigentliche Knüller: Der Anwalt teilt mit, dass meine Lebenspartnerin ja gar nicht im Mietvertrag eingetragen sei und somit auch gar nicht hier leben dürfe. Und die Zeit für einen so genannten Besuch sei ja mit 6 Monaten des Wohnens überschritten. Und wenn meine Lebenspartnerin sich bei der Stadt mit der neuen Adresse hat als Hauptwohnsitz eintragen lassen, sei das sogar strafbar. In der Tat haben wir damals gesagt im Beisein der Vermieterin: \\\"Es reicht wenn ich drin stehe!\\\". Das scheint das Schlupfloch zu sein über das die Vermieterin uns jetzt einen auswischen möchte. Dennoch bekommt die Vermieterin das Geld für die Miete von der Arge, überdies sind wir dort als Lebensgemeinschaft bezeichnet und die Vermieterin hat ja die Wohnung an UNS vermietet - nur eben ohne entsprechenden eintrag im Mietvertrag.
Hinzu kommt, dass seit 4 Tagen die Heizung nicht funktioniert, die Vermieterin ist absolut nicht erreichbar. Nun sei ja der Anwalt zuständig - der wiederum ist laut Aussage seiner Mitarbeiterin (wir haben 2 Minuten nach Erhalt des Faxes dort angerufen) bis Montag nicht im Hause... was nun? Weitere 5 Tage ohne Heizung weil wir die Vermieterin laut Anwalt nicht kontaktieren dürfen, er selbst aber (angeblich) nicht im Hause ist? Unterschrieben habe ich übrigens nichts...
Bin gespannt, wie dieser Fall nun zu werten ist.... wie wir uns verhalten sollen....
16:42 Uhr
Antwort von Jan Wilking (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich kann ein Anwalt auch per Fax seine Beauftragung anzeigen und die Rechtsauffassung seiner Mandantin darlegen, denn dies bedarf keiner besonderen Form.
Die vom gegnerischen Anwalt vertretene Rechtsansicht ist dem Grunde nach auch korrekt. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02 klargestellt, dass der Mieter einer Wohnung der - im Regelfall zu erteilenden - Erlaubnis des Vermieters bedarf, wenn er seinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will ...
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