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Nebenkostenabrechnung

Gefragt am 18.05.2010
09:48 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258

 

Hier meine Frage:
Seit 01.08.08 ist meine Eigentumswohnung vermietet. Nach der NK-Abrechnung 2009 weigert sich nun meine Mieterin folgende NK zu zahlen: Hausmeisterkosten, Hausreinigung sowie Kleinreparaturen. Diese Kosten seien im Mietvertrag nicht im einzelnen aufgeführt. Bei Unterzeichnung des Mietvertrages hatte ich Ihr jedoch die bisherigen NK-Abrechnungen des Hausverwalters vorgelegt und genau erörtert, welche Kosten ich auf sie umlegen würde.Bin ich als Vermieter verpflichtet,
im Mietvertrag alle anfallenden NK im Detail schriftlich aufzuführen?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.05.2010
09:48 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 18.05.2010
10:16 Uhr

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Beantwortet am 18.05.2010 10:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4258

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

es reicht, wenn Sie im Vertrag allgemeine Formulierungen wie: „Der Mieter zahlt alle umlegbaren Betriebskosten", oder "die in der Betriebskostenverordnung genannten Kosten" verwenden.
Wenn Sie jedoch statt dieser allgemeinen Formulierung eine Aufzählung gewählt haben, dann muss diese auch vollständig sein oder die aufgezählten Betriebskosten müssen im Vertrag deutlich als Beispiele gekennzeichnet sein ...



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