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Mietzahlung

Gefragt am 12.02.2010
23:03 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4360

 

Hallo,
ich habeich zum 01.02.2010 Räume für gewerbliche Zwecke angemietet.


Nach der Unterzeichnung des Mietvertrages, wurde mit 2 Tage vor Mietbegin mitgeteilt, dass genau vor diesem Objekt bauarbeiten durchgeführt werden sollten.

Die Bauarbeiten werden ca. 6 Monate daueren.

Es war der Vermieterin seid Dezember bekannt, dass diese Bauarbeiten durchgeführt werden sollen, jedoch war ein Termin ab ca. Anfang März angesetzt.

Laut Vermieterin, wurde dieser Termin kurzfristig vorverlegt.

Mir kommt es sehr seltsam vor, dass dies so kurz entschieden wurde, und am 01.02.2010 begannen die Bauarbeiten.

Habe ich hierzu irgendwelche möglichkeiten einer Mietminderung und wenn in welcher Höhe, da die Bauarbeiten genau in die Neueröffnung meines Unternehmens fallen bzw. mit eventl. Kunden dadurch wegfallen, weil die Strasse derzeit nur ganz schwer zugänglich ist.

Besten Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.02.2010
23:03 Uhr
 Bernhard Müller Bernhard Müller Beantwortet am 12.02.2010
23:55 Uhr

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Beantwortet am 12.02.2010 23:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4360

Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei Gewerbemietverträgen ist es zulässig den Anspruch auf Mietminderung im Vertrag auszuschließen. Sie müßten also zuerst in Ihrem Vertrag nachsehen, ob dies gemacht wurde.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie grundsätzlich mindern.

Die Höhe der Minderung ist vom Einzelfall abhängig. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Beeinträchtigungen von den Bauarbeiten ausgehen. Grundsätzlich sollten die selben Prozentsätze wie bei Wohnungen gelten.

Hier hat dass AG Weißwasser mit Urteil vom 18.04.1994 - 3 C 0701/93, WM 1994, S. 601. wegen Baulärm eine Minderung von 50 % zugesprochen, während in anderen Fällen nur 20 % zugesprochen wurden ...



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