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Mietvertrag nach 8 Tagen aufgelöst

Gefragt am 18.07.2009
10:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3412

 

Auf Drängen meines Ex habe ich mit ihm einen Mietvertrag unterschrieben. 8 Tage später teilte er mir mit, dass er jetzt eine andere Partnerin hat und nicht in die Wohnung einzieht. Da ich mir die Wohnung allein nicht leisten konnte, habe ich sofort der Vermieterin Bescheid gegeben. Sie sagte mir, dass sie mich nicht in Regress nehmen wolle. Meinem Ex war bereits beim Unterschreiben des Mietvertrages klar, dass er nicht in die Wohnung einziehen würde. Jetzt -nach 2 Monaten- tritt die Vermieterin an mich heran und fordert die Hälfte von 3 Monatsmieten von mir ein, weil sie die Wohnung bisher noch nicht vermietet haben.
Bin ich rechtlich verpflichtet zu zahlen?
Es war nicht mein Verschulden, dass das Mietverhältnis nicht zu stande kam. Im Mietvertrag (Allgem. Mietvertrag aus dem Handel) stehen mein Ex und ich als Gesamtschuldner.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.07.2009
10:54 Uhr
 Andreas Scholz Andreas Scholz Beantwortet am 18.07.2009
11:35 Uhr

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Beantwortet am 18.07.2009 11:35 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3412

Antwort von Andreas Scholz (Frage zu Mietrecht)

Sehr verehrte Fragestellerin,

grundsätzlich haften, wie Sie auch richtig aus dem Mietvertrag entnommen haben, Sie und Ihr Exfreund gesamtschuldnerisch für die Mieten, d.h. der Vermieter kann sich wegen der Begleichung der Mietschuld sowohl an Sie als auch an den Exfreund halten. Er ist auch nicht gezwungen, nur die Hälfte vom jeweiligen Vertragspartner geltend zu machen, sondern er kann von jedem von Ihnen den vollen ausstehenden Betrag fordern ...



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