Mietvertrag an Untermieter weitergeben
Gefragt am 18.07.200914:44 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4256
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich bin Vermieter einer Immobilie, welche an einen Hauptmieter vermietet ist, der wiederum Teile untervermietet.
Aufgrund des Auszuges des Hauptmieters möchten wir nun den Vertrag, ohne Beendigung, an einen Untermieter weitergeben. Der Untermieter würde damit sämtliche Rechte und Pflichen aus dem Vertrag übernehmen. Insbesondere würde er auch, bei einer Beendigung des Vertrages, die aus der bisherigen Laufzeit des Vertrages erwachsenen Pflichten übernehmen.
Dies hätte für die Untermieter den Vorteil, nicht jetzt renovieren zu müssen, mir würde es eine Neufassung der Vertrages ersparen.
Ist solch eine Vertragsänderung rechtlich in Ordnung? Gibt es einschlägige Urteile hierzu?
Vielen Dank für die Beantwortung und freundliche Grüße!
14:44 Uhr
Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:
Die von Ihnen vorgeschlagene Variante ist in rechtlicher Hinsicht problemlos durchführbar.
Auch bedarf es nicht der Verweisung auf Rechsprechung, da die von Ihnen gewünschte Gestaltungsvariante bereits im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit unproblematisch möglich ist.
So würden Sie beispeilsweise mit dem Hauptmieter einen Aufhebungsvertrag machen können , um das Vertragsverhältnis mit diesem zu beenden und parallel mit dem Untermieter einen Vertrag, wonach dieser den Mietvetrag zu den bisherigen Konditionen übernimmt, also in alle Rechte und pflichten des Hauptmieters einsteigt ...
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