Mietminderung wegen Beeinträchtigung der Wohnqualität
Gefragt am 15.11.201111:11 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4903
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Wohnhaus, in dem ich seit Jahren mit meiner Familie wohne, wurde kürzlich im Parterre ein Enthaarungsstudio eröffnet. Nun stehen wochentags viele Kunden vor der Tür dieses Studios. Das heißt, dass wir uns oft, wenn wir aus dem Haus gehen oder nach Hause kommen, sozusagen den Weg durch mehrere Personen bahnen müssen.
Ist dies eine Beeinträchtigung der Wohnqualität und damit ein Grund für eine Mietminderung? Gibt es eine Begrenzung des Kundenverkehrs für ein Wohnhaus? Was können wir dagegen unternehmen?
Viele Grüße
11:11 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es kommt darauf an, was der Bebauungsplan für Ihr Gebiet. Handelt es sich z.B. um ein reines Wohngebiet so wäre der Betrieb des Enthaarungsstudios gar nicht erst erlaubt.
Handelt es sich um ein Mischgebiet ist der Betrieb grundsätzlich auch erlaubt.
Es kommt dann weiterhin darauf an, was sich vorher in der Parterre befand.
Alles in allem handelt es sich aber um eine Störung, wenn ständig eine größere Anzahl unbekannter Personen im Hausflur stehen und Sie diese erst passieren müssen ...
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