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Mietminderung bei Baulärm

Gefragt am 19.07.2009
08:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4049

 

Mitte Februar sind wir in unsere Altbauwohnung eingezogen, wo uns unsere Vermieter erzählten, das sie dieses Jahr wahrscheinlich das Haus dämmen lassen wollen. Als wir am 16.07.2009 von der Arbeit nach hause kamen, stand auf einmal ein Baugerüst an der Straßenseite des hauses, wo am 17.07.2009 weiter gearbeitet wurde.
Muss der Vermieter nicht eine bestimmte Frist einhalten und uns dieses Bauvorhaben schriftlich mitteilen???
Wieviel Miete kann man kürzen???
Von unseren beiden nachbarn wissen wir nur, das sie vor ca. 2 Wochen im Zusammenhang ihres eingelegten Wiederspruchs gegen die Nebenkostenabrechnung von 2008 erfahren haben.


MfG OLLi

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
08:51 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 19.07.2009
09:27 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2009 09:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4049

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Bei einer Wohnungssanierung muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen mindestens 3 Monate vorher ankündigen, vgl. § 554 Abs. 3 BGB.

In Ihrem Fall handelt es sich bei der Dämmung aber offensichtlich nicht um Modernisierung- sondern um Sanierungsmaßnahmen. Aus diesem Grund ist auch diese Vorschrift nicht anwendbar.

Insoweit bestimmt § 554 Abs.1 BGB lediglich, dass de Mieter Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache zu dulden hat. Eine Ankündigungsfrist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben ...



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