Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"

Mietminderung bei Baulärm

Gefragt am 19.07.2009
08:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3889

 

Mitte Februar sind wir in unsere Altbauwohnung eingezogen, wo uns unsere Vermieter erzählten, das sie dieses Jahr wahrscheinlich das Haus dämmen lassen wollen. Als wir am 16.07.2009 von der Arbeit nach hause kamen, stand auf einmal ein Baugerüst an der Straßenseite des hauses, wo am 17.07.2009 weiter gearbeitet wurde.
Muss der Vermieter nicht eine bestimmte Frist einhalten und uns dieses Bauvorhaben schriftlich mitteilen???
Wieviel Miete kann man kürzen???
Von unseren beiden nachbarn wissen wir nur, das sie vor ca. 2 Wochen im Zusammenhang ihres eingelegten Wiederspruchs gegen die Nebenkostenabrechnung von 2008 erfahren haben.


MfG OLLi

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2009
08:51 Uhr
Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla Beantwortet am 19.07.2009
09:27 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.07.2009 09:27 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3889

Antwort von Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla (Frage zu Mietrecht)

Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung zu Ihren Fragen wie folgt Stellung nehmen:

Bei einer Wohnungssanierung muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen mindestens 3 Monate vorher ankündigen, vgl. § 554 Abs. 3 BGB.

In Ihrem Fall handelt es sich bei der Dämmung aber offensichtlich nicht um Modernisierung- sondern um Sanierungsmaßnahmen. Aus diesem Grund ist auch diese Vorschrift nicht anwendbar.

Insoweit bestimmt § 554 Abs.1 BGB lediglich, dass de Mieter Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache zu dulden hat. Eine Ankündigungsfrist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 15 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Mietrecht"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung