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Mietkündigung
Gefragt am 04.05.201315:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2768
Wir wollen nach 17 Jahren unseren Mietvertrag kündigen. Laut diesem, könnten wir eine Frist von 3 Monaten zum Auszug in Anspruch nehmen. Jetzt meine Frage, kann unser Vermieter eine andere Kündigungszeit fordern ?
Fragesteller
Gefragt am 04.05.2013
15:55 Uhr
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Beantwortet am 04.05.2013 16:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2768
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Antwort von Bernhard Müller (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte Fragestellerin,
3 Monate ist auch die gesetzliche Kündigungsfrist. § 573 c I 1 BGB. Der Vermieter kann keine andere Kündigungsfrist fordern.
Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen und Sie müssen den Zugang beweisen können ...
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