Mietanpassung an Mietspiegel
Gefragt am 17.11.201014:03 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4588
Hallo,
wir möchten ein Haus kaufen, in welchem eine Wohnung vermietet ist. Seit Abschluß des Mietvertrags (vor 15 Jahren)wurde keine Mietanpassung gemacht.
Ich würde den Mietpreis gerne auf den aktuellen Mietspiegel anpassen. Wohnung im Moment 98 m² Preis kalt € 255,00. Aktuelle Mietspiegel wäre 4,90/m².
Ist eine solche Anpassung von € 255,00 auf € 480,20 zulässig?
Danke für eine kurze Rückmeldung.
14:03 Uhr
Antwort von Steffan Schwerin (Frage zu Mietrecht)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie das Haus kaufen und Eigentümer werden, gehen auch die Mietverhältnisse auf Sie über.
Sie können dann nach § 558 BGB die Miete entsprechend den örtlichen Gegebenheiten erhöhen. Wenn die Wohnung den Anforderungen des Mietspiegels entspricht, können Sie die Miete auch erhöhen.
Die Anpassung ist auch der Höhe nach nicht zu beanstanden.
Dazu ist der Mieter anzuschreiben und die Erhöhung anzukündigen und zu begründen ...
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